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SERVER-LOG-FILES
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vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu
prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige
Nutzung bekannt werden.
RECHT AUF AUSKUNFT, LÖSCHUNG, SPERRUNG
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über
Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und
Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht
auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu
sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können
Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an
uns wenden.
WIDERSPRUCH WERBE-MAILS
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im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
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https://developers.google.com/fonts/faq und in der
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Quelle:
https://www.e-recht24.de
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO,
(Beauftragung im Rahmen
einer vertraglichen Vereinbarung) Erhebung von
personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Verantwortlicher im
Sinne der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes ist:
Frank Schweser, Norderneyerstraße
11, 65199 Wiesbaden Tel. 0611 / 6099722
Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Erstellung einer Sachverständigenleistung aufgrund
einer vertraglichen Vereinbarung. Rechtsgrundlage ist Art. 6
Absatz 1 Buchst. b) Des Weiteren kann eine Vorlage des
Gutachtens an die zuständige Bestellungsbehörde IHK Wiesbaden,
Referat für Sachverständigenwesen
zu Zwecken der
aufsichtsrechtlichen Überprüfung meiner Sachkunde erfolgen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Absatz 1 Buchst. c.) i. V. m. § 36
GewO und der Sachverständigenordnung.
Zum Zweck der Erstellung einer
Sachverständigenleistung werden Titel, Namen, Berufe und
Anschriften des Auftraggebers, sowie gegebenenfalls des
Ansprechpartners und des Entscheidungsbefugten
aufgenommen und verwendet. (Je
nach Art des Gutachtens kommen weitere Daten wie Geburtsdaten,
Funktionen etc. hinzu.)
Alle Dokumenten und Unterlagen
die der Sachverständige zur Erbringung der
Sachverständigenleistung erhält, werden, sofern sie nicht
bereits als PDF Dokument übergeben wurden, eingescannt und als
maschinenlesbares PDF Dokument abgespeichert. Die Auswertung
erfolgt im Rahmen des Auftrages.
Im Zuge der Bearbeitung der Akten
werden vom Sachverständigen gegebenenfalls weitere Daten
angefordert. Dies können zum Beispiel sein: bessere Kopien nicht
lesbarer Dokumente oder Ergänzungen fehlender Teile der bislang
übersendeten Dokumente.
Es werden Kopien zusätzlicher Informationen und fehlender
Bezugsdokumente nachgefordert und auf fehlende Verweisdokumente
hingewiesen. Dabei werden die Auftraggeber auf erforderliche
Recherchetätigkeiten (z.
B. im Bauaufsichtsamt, Denkmalamt, Entsorgungsbetrieben oder bei
weiteren Behörden) hingewiesen.
Weiterhin werden Daten anlässlich
von Ortsterminen erhoben.
Für alle Daten die mir
Auftraggeber übermitteln
gilt: Für die Richtigkeit und für die Zulässigkeit der
Datenerhebung und –nutzung sowie für die Wahrung der Rechte der
Betroffenen i.S.d. DSGVO ist und bleibt der Auftraggeber
verantwortlich. Der Auftraggeber ist die „verantwortliche
Stelle“ i.S.d. Art. 4 Abs. 7 DSGVO für die Erhebung,
Verarbeitung und/oder Nutzung der personenbezogenen Daten. Er
ist für die Wahrung der Betroffenenrechte nach Art 12 bis 21
DSGVO verantwortlich. Dem Auftraggeber obliegen die
Informationspflichten nach Art. 33, 34 DSGVO. Der Auftraggeber
hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er bei
der Prüfung der Auftragserfüllung Fehler oder Unregelmäßigkeiten
bzgl. Datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellt.
Alle Dokumente die im Rahmen
einer Beauftragung an den Sachverständigen übersendet werden,
werden nach Fertigstellung der Sachverständigenleistung
endarchiviert.
In die Daten haben befugte
Personen unseres Sachverständigenbüros (Sachverständiger,
Verwaltung, Aktenpflege) Einsicht. Die
Sachverständigenleistung wird dem Auftraggeber übersendet. Im
Fall der Überprüfung der Sachkunde wird das Gutachten der
zuständigen Bestellungsbehörde übermittelt, die die
Sachverständigenleistung ggf. einem Fachausschuss zur weiteren
Prüfung vorlegt.
Als öffentlich bestellter
Sachverständiger unterliege ich einer Aufbewahrungsfrist meiner
Leistungen von 10 Jahren, die mit dem Schluss des
Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde, beginnt.
Soweit nicht Rechtsstreitigkeiten oder sonstige Gründe eine
Verlängerung der Aufbewahrungsfrist erfordern, wird die
Sachverständigenleistung sodann unverzüglich vernichtet und die
Daten gelöscht.
(Soweit längere Aufbewahrungsfristen aus der Sicht
des Sachverständigen notwendig werden sollten, wird hierauf
hingewiesen werden.)
Besteht im Rahmen eines
Ortstermins ein baulicher Gefahrenzustand und es müssen
Gefahrenhinweise zum Beispiel an die Bauaufsicht erfolgen,
werden diese auf der Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchst. d)
gesondert aufbewahrt. Die Prozessbeteiligten werden dann darüber
informiert, dass die Voraussetzung für die Löschung ist, dass
der Nachweis vorliegt, dass der Gefahrenzustand beseitigt wurde.
Für den Fall, dass, Sie außerhalb
der vertraglichen Leistung auch über sonstige Angebote des
Sachverständigen informiert werden wollen, bitte ich Sie mir
eine entsprechende Einwilligungserklärung gemäß §6 Absatz 1
Buchstabe a) zu übersenden.
In der vertraglichen Vereinbarung zur
Sachverständigenleistung werden konkret die Personen angegeben,
die berechtigt sind Auskunft über das Gutachten oder Kopien des
Gutachtens zu erhalten. Nur die Personen die dort aufgeführt
sind erhalten Auskünfte zu dem Gutachten. Sofern Sie den Kreis
der Auskunftsberechtigten später erweitern möchten bitte ich den
Auftraggeber dies gegebenenfalls später schriftlich mitzuteilen.
Der Sachverständige stellt am Ende seiner Tätigkeit
alle Daten die er zur Erstellung seines Gutachtens von den
Parteien oder im Rahmen von Recherchen erhalten hat auf
Datenträger zusammen und fügt diese der Sachverständigenleistung
bei, die er an den Auftraggeber übersendet.
Sämtliche Daten die im Rahmen der vertraglich
vereinbarten Sachverständigkeit erhoben werden, sind reine
Projektdaten, die nur in Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag
erhoben werden.
Sie können von uns eine
Bestätigung darüber verlangen, ob und welche personenbezogene
Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Sie können
von uns die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung
Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Da-ten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten
verlangen. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie
sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Diese finden Sie
im Internet unter:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
www.datenschutz.hessen.de
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 14 DSGVO
Beauftragung öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger durch das Gericht
Verantwortlicher im Sinne der
DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes ist:
Frank Schweser, Norderneyerstraße 11, 65199
Wiesbaden Tel. 0611 / 6099722
Die Verarbeitung erfolgt zum
Zweck der Erstellung einer Sachverständigenleistung aufgrund der
Beauftragung durch ein Gericht. Rechtsgrundlage ist Art. 6
Absatz 1 Buchst. c.) i. V. m. § 407 ZPO. Des Weiteren kann eine
Vorlage des Gutachtens an die zuständige Bestellungs-behörde IHK
Wiesbaden, Referat für Sachverständigenwesen
zu Zwecken der
aufsichtsrechtlichen Überprüfung meiner Sachkunde erfolgen.
Rechtsgrundlage ist ebenfalls Art. 6 Absatz 1 Buchst. c.) i. V.
m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung.
Zu Zweck der Erstellung einer
Sachverständigenleistung werden Titel, Namen, Berufe und
Anschriften der Prozessbeteiligten einschließlich der
Prozessvertreter aufgenommen und verwendet. (Je nach Art des
Gutachtens kommen weitere Daten wie Geburtsdaten, Funktion etc.
hinzu.) Die Daten werden der Gerichtsakte entnommen.
Im Zuge der Bearbeitung der Akten
werden vom Sachverständigen weitere Daten angefordert. Dies
können zum Beispiel sein: bessere Kopien nicht lesbarer
Dokumente oder Ergänzungen fehlender Teile.
Es werden Kopien zusätzlicher Informationen und fehlender
Bezugsdokumente nachgefordert und auf fehlende Verweisdokumente
hingewiesen. Dabei werden die Parteien auf erforderliche
Recherchetätigkeiten (z. B. im Bauaufsichtsamt, Denkmalamt,
Entsorgungsbetrieben oder bei weiteren Behörden) hingewiesen
und erhalten Gelegenheit an diesen Terminen teilzunehmen.
Weiterhin werden Daten anlässlich
von Ortsterminen erhoben.
Alle Originaldokumente die im
Rahmen einer Beauftragung durch das Gericht an den
Sachverständigen übersendet werden, werden nach Fertigstellung
der Sachverständigenleistung mit der Akte an das Gericht
übersendet.
In die Daten haben befugte
Personen unseres Sachverständigenbüros (Sachverständiger,
Verwaltung, Aktenpflege) Einsicht. Die
Sachverständigenleistung wird beim auftraggebenden Gericht
eingereicht, das es den Prozessbeteiligten zuleitet. Im Fall der
Überprüfung der Sachkunde wird das Gutachten der zuständigen
Bestellungsbehörde übermittelt, die die Sachverständigenleistung
ggf. einem Fachausschuss zur weiteren Prüfung vorlegt.
Als öffentlich bestellter
Sachverständiger unterliege ich einer Aufbewahrungsfrist unserer
Leistungen von 10 Jahren, die mit dem Schluss des
Kalenderjahres, in dem die Leistung erbracht wurde, beginnt.
Soweit nicht Rechtsstreitigkeiten eine Verlängerung der
Aufbewahrungsfrist erfordern, wird die Sachverständigenleistung
sodann unverzüglich vernichtet und die Daten gelöscht.
Besteht im Rahmen eines
Ortstermins ein baulicher Gefahrenzustand und es müssen
Gefahrenhinweise zum Beispiel an die Bauaufsicht erfolgen,
werden diese auf der Grundlage von Art. 6 Absatz 1 Buchst. d)
gesondert aufbewahrt. Die Prozessbeteiligten werden dann darüber
informiert, dass die Voraussetzung für die Löschung der Nachweis
ist, dass der Gefahrenzustand beseitigt wurde.
(Soweit längere Aufbewahrungsfristen aus der Sicht
des Sachverständigen notwendig werden sollten, wird hierauf
hingewiesen werden.)
Auf Grund §6 Absatz 1 Buchstabe c) i.V. m. §357 ZPO
(Parteiöffentlichkeit) ist es den Parteien gestattet, der
Beweisaufnahme beizuwohnen. Alle Daten die an den
Sachverständigen übermittelt werden, werden allen Parteien zur
Verfügung gestellt. Der Sachverständige stellt am Ende seiner
Tätigkeit alle Daten die er zur Erstellung seines Gutachtens von
den Parteien oder im Rahmen von Recherchen erhalten hat als
Versandakte auf Datenträger zusammen und fügt diese der
Sachverständigenleistung bei, die er an das Gericht übersendet.
Sämtliche Daten die im Rahmen der gerichtlichen
Sachverständigkeit erhoben werden, sind reine Projektdaten, die
nur in Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag erhoben werden.
Sie können von uns eine
Bestätigung darüber verlangen, ob und welche personenbezogene
Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden. Sie können
von uns die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung
Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Da-ten verlangen.
Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO können Sie die
Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten
verlangen. Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie
sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
www.datenschutz.hessen.de